AGB für die Inanspruchnahme von Schulessen gültig ab 01.05.2017

zwischen:

- einem Auftraggeber (AG) und:
der Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt
Behindertenhilfe gemeinnützige GmbH
Bleicher Weg 1
39326 Wolmirstedt,
vertreten durch die Geschäftsführer Peter Hugo und Swen Pazina
- im folgenden Auftragnehmer (AN) genannt –


1. Anwendungsbereich
Für die Inanspruchnahme des AN für Schulessen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch den Auftragnehmer wirksam. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsgegenstand
Der AN stellt dem AG bzw. seinem angemeldeten Essenteilnehmer Schulessen entsprechend der Bestellung zur Verfügung.
Der AN ist verantwortlich für die Einhaltung der mit der Vertragserfüllung verbundenen gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen.
Alle Leistungsbeschreibungen des AN sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

3. Anmeldung und Vertragsabschluss
Voraussetzung für die Teilnahme am Schulessen ist die ordnungsgemäße Anmeldung des Essenteilnehmers am webbasierten Bestell- und Abrechnungssystem auf Guthabenbasis unter: www.bodel-essen.de
Der Vertrag kommt mit Eintragung aller Pflichtangaben durch den AG im webbasierten Bestell- und Abrechnungssystem und mit Vergabe der Kundennummer durch den AN zustande.
Unter dieser Kundennummer können bei Bedarf mehrere Essenteilnehmer durch den AG angemeldet und abgerechnet werden.
Eine Bestellung ist nur bei einem ausreichenden Guthaben auf dem Kundenkonto möglich.
Für eine ausreichende Deckung auf dem Guthabenkonto ist der AG selbst verantwortlich.
Vertragsinhalt werden die Schulessen, die der AG beim AN bestellt hat oder gleichwertige Essen.
Diese Bestellungen werden abgerechnet sofern nicht rechtzeitig abbestellt wurde.

4. Führung des Guthabenkontos
Die Sicherstellung eines ausreichenden Guthabens auf dem Guthabenkonto obliegt dem AG.
Er überweist die erforderlichen Beträge unter Angabe seiner Kundennummer auf sein persönliches Guthabenkonto.
Die Gutschrift auf dem persönlichen Guthabenkonto kann nach Auslösung der Überweisung bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen. Deshalb ist eine rechtzeitig ausgeführte Überweisung auf das Guthabenkonto durch den AG eigenverantwortlich zu veranlassen.
Die Abwicklung der Einzahlung auf das persönliche Guthabenkonto erfolgt über das Konto des AN bei der Bank für Sozialwirtschaft:

Kontoinhaber: Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt
IBAN: DE58 8102 0500 0004 4312 00
BIC: BFSWDE33MAG
Zahlungsgrund: xxxxx (hier ist die vom AN vergebene Kundennummer anzugeben)

Bestellungen und Abbestellungen werden sofort mit dem vorhandenen Guthaben auf dem Guthabenkonto verrechnet. Die verfügbare Höhe des Restguthabens für weitere Bestellungen wird dem AG vom System beim Bestell bzw. Abbestellvorgang angezeigt.

5. Essenausgabe mittels Essenmarke
Die Essenausgabe erfolgt gegen Vorlage und Abgabe einer Essenmarke. Die Essenmarken für die jeweilige Woche stellt der AN über die Schule jeweils am Montag entsprechend der Bestellung für die gesamte Woche bereit. Ohne Vorlage und Abgabe der Essenmarke ist eine Teilnahme am Essen nicht möglich.

6. Bestellung und rechtzeitige Abgabe
Die Bestellung muss rechtzeitig im Internet auf www.bodel-essen.de erfolgen. Dabei endet die Bestellfrist 11 Kalendertage vor dem Beginn der jeweiligen Woche, für die bestellt werden soll. Spätere Bestellungen sind nicht mehr möglich.
Mit der rechtzeitig erfolgten Bestellung erwirbt der AG einen Anspruch auf das bestellte oder ein gleichwertiges Essen für den Essenteilnehmer am jeweiligen Tag.

7. Abbestellung
Das Essen kann bis spätestens 8:00 Uhr desselben Tages über Internet auf www.bodel-essen.de abbestellt werden. Später eingehende Abmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei rechtzeitiger Abmeldung wird der entsprechende Essenpreis dem Guthabenkonto sofort wieder gutgeschrieben.

8. Liefer- und Leistungspflicht
Wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen dem AN die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich wird, wird der AN von seiner Leistungspflicht befreit. Eine Gutschrift des Essenbetrages erfolgt in diesem Fall nicht; ein Schadenersatzanspruch steht dem AG nicht zu. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Naturgewalten, Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, wesentliche Störungen auch im Straßenverkehr und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko des AN zuzurechnen sind.

9. Preise, Fälligkeit, Zahlung, nicht abgenommene Mahlzeiten
Für die Abrechnung gilt der Listenpreis zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Preis versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und Transportkosten und ist im jeweils aktuellen Elternbrief angegeben.
Kostenpflichtig sind alle angemeldeten Mahlzeiten, sofern sie nicht rechtzeitig abgemeldet wurden.
Sofern der AG für die Essenteilnahme seines Kindes eine Förderung in Form einer anteiligen Kostenübernahme erhält, ist diese durch den AG selbst zu beantragen. Die entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist im Original dem AN vor dem Bestellzeitraum vorzulegen. Anderenfalls ist der volle Essenpreis durch den AG zu bezahlen.
Eine Erstattung für nicht abgenommene Mahlzeiten ohne rechtzeitige Abmeldung erfolgt nicht. Alle kostenpflichtigen Mahlzeiten werden dem AG monatlich in Rechnung gestellt und mit dem Guthaben verrechnet. Die Rechnung wird dem Auftraggeber per E-Mail zugeschickt.

10. Gewährleistung
Etwaige Mängel / Reklamationen können nur unmittelbar nach Ausgabe und vor dem Verzehr der Mahlzeiten geltend gemacht werden. Ein subjektiv abweichendes Geschmacksempfinden des Essenteilnehmers stellt keinen Mangel dar. Ein Mangel ist nur dann gegeben, wenn die Mahlzeit nicht nach dem Stand der Technik (z.B. versalzen) erstellt wurde.
Ansprüche wegen Mängeln von Lieferungen und Leistungen richten sich nach den Vorschriften des BGB.

11. Gefahrübergang, Schadensersatz, Haftung
Der AN stellt die Mahlzeiten unter Beachtung der HACCP-Vorschriften und aller sonstigen lebensmittelrechtlich relevanten Vorschriften her.
Die Ausgabe der Mahlzeiten erfolgt in der Schule. Die Ausgabezeit richtet sich nach der Pausenplanung und wird mit der Schulleitung abgestimmt.
Der AN haftet für die Qualität der Mahlzeiten bis zu deren Ausgabe. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der AN haftet für von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist auf die Höhe typisch vorhersehbarer Schäden begrenzt.

12. Datenschutz
Mit der Aufgabe von Bestellungen werden personenbezogene Daten wie Vorname, Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer erhoben, um die Bestellungen abzuwickeln und den Transport der bestellten Ware vornehmen zu können. Kundendaten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet.
Sie werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Eine Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb einer Bestellung und Abwicklung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Weitergabe an Dritte zu allgemeinen Werbezwecken oder der Markt- und Meinungsforschung.
Der AG kann nach Beendigung der Geschäftsbeziehung verlangen, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht werden oder ihm Auskunft über die gespeicherten Daten gegeben wird.

13. Mitteilungen
Die Vertragspartner verständigen sich per elektronischer Post (E-Mail) und erkennen die uneingeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden, d.h., sie muss Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen der Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Vertragspartner stammend.
Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

14. Beendigung
Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung wird ein vorhandenes Restguthaben auf das vom Auftraggeber zu benennende Konto zurückgezahlt.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Wolmirstedt.

16. Kontaktdaten und Anschrift

Verwaltungssitz:

Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt
WfbM
Angerstraße 14
39326 Wolmirstedt

Telefon: (039201) 62 501
E-Mail: info@bodel-essen.de

17. Änderungen
Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.


Wolmirstedt; 01.04.2017